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Die DGUV Vorschrift 2 (DGUV-V2) regelt die Tätigkeit von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften. Betriebe mit mehr als 10 Mitabeitern benötigen für gewöhnlich eine Kombination aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern gibt es ein vereinfachtes Modell. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Betreuungs-Bedarf nach DGUV-V2 haben, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!
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Unsere Leistungen im Überblick:
- Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV-V2 und ASiG
- Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Begehungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Teilnahme an den Arbeitsschutz-Ausschuß-Sitzungen (ASA)
- Unterstützung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- Arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV; sog. „G-Untersuchungen“) sowie nach der BioStoff-Verordnung (BioStoffV)
- Eignungsuntersuchungen (auf Anfrage)
- Untersuchungen für Tauchtauglichkeit (nach GTÜM-Richtlinien, nur auf Anfrage)
- Reisemedizinische Beratung inkl. Impfberatung
- Unterweisungen nach BioStoffV und GefStoffV
- Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG, auf Anfrage)
- Vorträge zu speziellen arbeitsmed. Themen (auf Anfrage)
- Vermittlung betrieblicher Präventionsangebote und Gesundheitsaktionen
- Unterstützung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (“BEM” nach §167 SGB IX)
- Beratung zu sozialmedizinischen Themen
- Begleitung der (Wieder-) Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess
- Unterstützung bei der Integration von (schwer-) behinderten und leistungsgewandelten Mitarbeitern
Die arbeitsmedizinische Vorsorge („G-Untersuchungen“) für Unternehmen findet für gewöhnlich direkt vor Ort im Betrieb statt. Wir unterhalten keine regulären Praxisräume.